Baurecht

VOB-Vertrag: Vergütung für Zusatzleistungen

Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Zusatzleistungen setzt voraus, dass der Auftragnehmer diese vor der Leistungserbringung ankündigt, § 2 Nr. 6 VOB/B. Nur im Ausnahmefall ist die Ankündigung nicht erforderlich, nämlich dann, wenn die Zusatzarbeiten offenkundig vergütungspflichtig sind und/oder den Auftragnehmer an der Versäumung der Ankündigung keine Schuld trifft. Unterlässt es der Auftragnehmer, seinen zusätzlichen Vergütungsanspruch anzukündigen, kann er Werklohnansprüche auch nicht auf andere rechtliche Gesichtspunkte, insbesondere nicht auf die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage stützen. Dies hat das OLG Köln am 28.11.2011 entschieden.

 

Was geht bei Widersprüchen vor? Baubeschreibung oder Ansichtszeichnung?

Das Oberlandesgericht Bremen hat entschieden, dass im Fall von Widersprüchen zwischen dem Inhalt der Baubeschreibung und den Ansichtszeichnungen der Baubeschreibung kein Vorrang gegenüber den Plänen zukommt, weil alle Bestandteile der Leistungsbeschreibung als gleichrangig anzusehen sind. Für die Bestimmung des Leistungsumfangs ist vielmehr die konkretere Darstellung maßgeblich.


Unwirksamkeit einer Abschlagszahlungsklausel im Verbraucher-Bauvertrag

Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers enthaltene Klausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses regelt (hier: 7 % der Auftragssumme nach Fertigstellung des ersten Entwurfs), ohne auf die nach § 632a III BGB gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers einzugehen, ist unwirksam, weil sie den Verbraucher von der Geltendmachung seines Rechts auf diese Sicherheitsleistung abhalten kann, vgl. BGH-Urteil vom 08.11.2012 – VII ZR 191/12.

 

Vertragsstrafenregelung für Zwischentermine muss auf den anteiligen Auftragswert begrenzt sein

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 06.12.2012 zum Az.: VII ZR 133/11 entschieden, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags getroffene Vertragsstrafenregelung, die eine für die schuldhafte Überschreitung einer Zwischenfrist zu zahlende Vertragsstrafe auf höchstens 5 % der Gesamtauftragssumme festlegt, unwirksam ist.

 

Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den TÜV: Klausel in Bauträgervertrag wirksam!

Das OLG Dresden hat in seinem Urteil vom 08.01.2010 zum Az. 1 U 1371/09 entschieden, dass eine vorformulierte Klausel in einem Erwerbsvertrag, wonach das Gemeinschaftseigentum durch einen vom Bauträger unabhängigen Dritten - hier: der TÜV - als Vertreter des Erwerbers abgenommen wird, den Erwerber nicht unangemessen benachteiligt und wirksam ist.

 


Architekten-und Ingenieurrecht


Schadensersatz wegen Planungsmangel? Keine Sowieso-Kosten beim Global-Pauschalvertrag!

Weicht der Bauunternehmer von den anerkannten Regeln der Technik aufgrund planerischer Anordnungen des Architekten ab und müssen aufgrund dessen Mängel beseitigt werden, erlangt der Auftraggeber dem OLG Dresden zufolge durch die Mängelbeseitigung keinen Vorteil, der dem bauplanenden und bauüberwachenden Architekten als Vorteil zugerechnet werden kann.


Architekt muss Bauherrn auf erforderlichen Vertragsstrafenvorbehalt hinweisen!

Das OLG Bremen hat in seinem Urteil vom 06.12.2012 zum Az. 3 U 16/11 entschieden, dass es zu den Beratungs- und Betreuungspflichten eines Architekten - dem bekannt ist, dass die Parteien des Bauvertrags eine Vertragsstrafenabrede getroffen haben oder dem dies hätte bekannt sein müssen - gehört, durch nachdrückliche Hinweise an den Bauherrn sicherzustellen, dass bei einer förmlichen Abnahme der erforderliche Vertragsstrafenvorbehalt nicht versehentlich unterbleibt, es sei denn, der Auftraggeber besitzt selbst genügende Sachkenntnis oder ist sachkundig beraten.